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AG Köln Beschluss v. - 73 IN 125/12

Gesetze: § 21 InsO, § 55 InsO, § 270 InsO, § 270a InsO, § 270b InsO

Leitsatz

Leitsatz:

1. Im Schutzschirmverfahren, § 270b InsO, ist eine Einzelermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten zu Gunsten des Schuldners zu erteilen.

2. Ist Eigenverwaltung beantragt, ohne dass ein Antrag nach § 270b InsO vorliegt, so ist die Einzelermächtigung ebenfalls zu Gunsten des Schuldners zu erteilen. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Begründung der Masseverbindlichkeiten unter den Vorbehalt der Zustimmung des vorläufigen Sachwalters nach § 275 Abs. 1 Satz 1 InsO zu stellen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZIP 2012 S. 788 Nr. 16
OAAAF-71387

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AG Köln, Beschluss v. 26.03.2012 - 73 IN 125/12

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