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FG München Urteil v. - 7 K 596/13

Gesetze: EStG § 33

Medizinische Notwendigkeit einer Fettabsaugung

Leitsatz

1. Bei den im Streitfall vorgenommenen Liposuktionen handelt es sich nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode. Der Senat schließt sich den Ausführungen des , BStBl II 2015 S. 803) sowie vorgehend im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Az.: 2 K 272/12, EFG 2015 S. 33) vollumfänglich an und stützt sich hinsichtlich der wissenschaftlichen Anerkennung der Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems auf das „Gutachten Liposuktion bei Lip- und Lymphödemen” der Sozialmedizinischen Expertengruppe 7 des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. vom .

2. Ausgehend von diesem allgemein zugänglichen Fachgutachten handelt es sich bei einer Liposuktion nicht um eine anerkannte Therapie zur Behandlung des Lipödems (vgl. zu den weiteren Einzelheiten die Ausführungen im Urteil des Schleswig-Holsteinischen in EFG sowie im Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg v. 5 LB 50/11 (Entscheidungen zum Krankenhausrecht 2013/159).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAF-70854

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 26.10.2015 - 7 K 596/13

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