Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

▶ Übersichten, Checklisten, Beispiele▶ Durchsetzungshinweise▶ Streitwert-ABC▶ Berechnungsprogramme▶ mit der Kommentierung des RVG für Steuerberater

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-51365-7

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Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 36 Steuerliches Revisionswesen

Jürgen F. Berners (Mai 2016)

I. Bedeutung der Vorschrift

1Für die Prüfung aus steuerlichen Zwecken entsteht die Gebühr nach § 36 StBVV. Wenn eine Prüfung für andere Zwecke erfolgt (z. B. Erbstreitigkeiten, Untreueprüfungen, zur Erlangung eines Kredits), handelt es sich um eine Vereinbare Tätigkeit, die über §§ 612, 632 BGB nach § 36 StBVV entsprechend abgerechnet werden kann. Die Vorschrift gilt auch, soweit der Steuerberater zur Durchführung gesetzlicher Prüfungen befugt ist. Durch das JStG 2007 ist der Absatz 1 der Vorschrift erweitert worden. Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sind die „freiwilligen Prüfungen”. Durch die Änderung der Verordnung in 2012 wird klargestellt, dass sich der Gegenstandswert für die Prüfung nach § 36 Abs. 2 StBVV nach dem Gegenstandswert gem. § 35 Abs. 2 StBVV richtet. Für die Berichterstattung über eine Tätigkeit nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBVV ist die Regelung der Abrechnung mit der Zeitgebühr nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 gestrichen worden. Die Zeitgebühr ist jedoch bereits in § 36 Abs. 2 Nr. 1 enthalten.

II. Einzelübersicht:


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Prüfung
Gebühr
Abs. 1
Buchführung, – sofern nicht vom prüfenden Steuerberater erstellt
Kontierung, – soweit nicht vom prüfenden Steuerberater erstellt (Finanz-, Lohn-, Anlagen-, Lager-, Sonder-)
Teilbuchführung, – sofern nicht vom prüfenden Steuerbera...




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