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BFH 20.01.2016 II R 34/14, NWB 14/2016 S. 989

Erbschaftsteuer | Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren

Nach dem ist die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i. V. mit § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer eine Nachlassverbindlichkeit, die vom Finanzamt als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden kann.

Anmerkung:

Das Finanzamt konnte die nicht bezahlte (auf einer Schätzung beruhende) Erbschaftsteuer einer [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Miterbin (Lebensgefährtin des Erblassers) durch einen auf § 251 Abs. 3 AO gestützten Feststellungsbescheid als Nachlassforderung gegen den Insolvenzverwalter im Nachlassinsolvenzverfahren geltend machen.

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