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Keine strafbefreiende Selbstanzeige bei einschlägiger Medienberichterstattung
Die Kenntnis der einschlägigen Medienberichterstattung über den Ankauf einer Steuer-CD schließt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige jedenfalls dann aus, wenn auf der CD Daten einer vom Steuerpflichtigen eingeschalteten Bank vorhanden sind und hierüber in den Medien berichtet worden ist. Bei dieser Sachlage musste der Steuerpflichtige mit der Entdeckung seiner Straftat i. S. des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO rechnen.