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IWB 20/2003

Österreich; | Schicksal des österreichischen Verlustvortrags bei Mehrfachumgründung und deutscher Teilwertabschreibung

Gemäß dem Schlussprotokoll zu Art. 24 DBA-Deutschland 2000 können Verluste, die ab 1998 in der österreichischen Betriebsstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, in Österreich vorgetragen werden, wenn dies nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Sind solche Verluste in einer österreichischen GmbH (A-GmbH) entstanden, an der eine deutsche GmbH (D-GmbH) beteiligt war, und wird diese GmbH errichtend zum in eine GmbH & Co. KG umgewandelt, dann bilden die Betriebsstätten der umgewandelten GmbH ab diesem Zeitpunkt Inlandsbetriebsstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gem. § 10 UmgrStG der D-GmbH zuzurechnenden Verlustanteile verlieren damit für die deutsche GmbH nicht die Vortragsfähigkeit. Wird nun im Wege eines ”Mehrfachzuges” nach § 39 UmgrStG z...

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