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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 420/13 E

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1, BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

Liebhaberei, Segmentierung: Pferdezucht und Pensionstierhaltung als wirtschaftlich einheitliche Betätigung

Leitsatz

  1. Die Tätigkeit der Pferdezucht kann die Haupttätigkeit der Pensionstierhaltung in solche einem Maße fördern und stärken, dass sie bei der Beurteilung, ob ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben worden ist, als unselbständiger Bestandteil dieser Tätigkeit anzusehen ist.

  2. Hierfür können die Zulässigkeit von Baumaßnahmen im Außenbereich, die Einstellung von Zuchtpferden als Pensionstiere, die vorhandenen Baulichkeiten, das vorgehaltene Personal einschließlich der Zusammenarbeit mit einer Tierärztin und die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb zum Pferdefachwirt als Kriterien herangezogen werden.

Fundstelle(n):
QAAAF-69189

Preis:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 26.05.2015 - 10 K 420/13 E

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