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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 1501/15

Gesetze: AO § 124 Abs. 1

Wirksamkeit eines Steuerbescheides bei fehlendem Bekanntgabewille aufgrund eines Fehlgriffs bei der Dateneingabe

Leitsatz

  1. Ein Schriftstück, das eine Steuerfestsetzung ausweist, ist nur dann als wirksamer Steuerbescheid anzusehen, wenn es auf einer mit Bekanntgabewillen getroffenen Entscheidung beruht.

  2. Vertrauensschutzgesichtspunkte spielen nur insoweit eine Rolle, wie der Adressat mit Rücksicht auf die Wirksamkeit des Scheinverwaltungsaktes Vermögensdispositionen getroffen hat, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.

  3. War die abschließende Zeichnung eines Falles durch den Sachgebietsleiter nicht beabsichtigt, erfolgte aber gleichwohl durch ein versehentliches Anklicken des falschen Falles die Generierung eines Steuerbescheides, der programmtechnisch zur Aufgabe zur Post gelangte, liegt keine wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheides vor.

Fundstelle(n):
LAAAF-67014

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 12.11.2015 - 3 K 1501/15

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