GrStR 16. (Zu § 4 GrStG)

Zu § 4 GrStG

16. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiungen nach § 4 GrStG

Die Steuerbefreiungen nach § 4 GrStG haben insbesondere für Eigentümer Bedeutung, die nicht schon nach § 3 GrStG begünstigt sind; denn abgesehen von den Fällen des § 4 Nr. 5 und 6 GrStG kommt es hier auf die Eigentumsverhältnisse nicht an.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAA-59268