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IWB Nr. 19 vom Seite 911 Fach 5 Italien Gr. 2 Seite 526

Reform der Unternehmensbesteuerung in Italien

von Dr. Siegfried Mayr und Dr. Robert Frei, Mailand

Am hat die Regierung – auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes v. , Nr. 80 – die Gesetzesverordnung über den ersten und wichtigsten Teil der Steuerreform – Besteuerung der Kapitalgesellschaften und deren Gesellschafter – verabschiedet, die zum 1. 1. 2004 in Kraft treten soll. Die wesentlichen Neuerungen der Steuerreform betreffen:

  1. Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 33 % und Abschaffung der Dual Income Tax;

  2. Abschaffung des KSt-Anrechnungsverfahrens und Einführung der Steuerbefreiung für Dividenden;

  3. Einführung der ”participation exemption”;

  4. Besteuerung der Veräußerungsgewinne auf Beteiligungen im Bereich des Privatvermögens;

  5. Einschränkung der Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands (Thin capitalization rules und Prorata-Regelung bei Beteiligungsbesitz);

  6. Einführung der transparenten Besteuerung von Kapitalgesellschaften;

  7. Einführung der Gruppenbesteuerung für inländische Beteiligungen;

  8. Einführung einer ”weltweiten” Gruppenbesteuerung;

  9. Abschaffung der Möglichkeit des steuerlichen ”step up” bei Fusionen;

  10. Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes von 19 % auf Reorganisationsmaßnahmen;

  11. erstmalige ...

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