Arbeitshilfe Oktober 2017

Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer Einmalzahlung des Arbeitgebers?

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Revision Kläger: Ist die von der Arbeitgeberin des Klägers an die Pensionskasse im Streitjahr geleistete Spezialeinlage zur teilweisen Finanzierung der an den Kläger gezahlten Altersrente und Alters-Zusatzrente als im Inland nach Art. 15a Abs. 1 Satz 1 DBA-Schweiz 1992 zwar steuerbarer Arbeitslohn, jedoch auch dann höchstens zur Hälfte gemäß § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 187a SBG VI als steuerfrei zu behandeln, wenn die Beiträge zur Pensionskasse von Beginn an in einem anderen Verhältnis vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet wurden?

Revision FA: Kann mit der von der Arbeitgeberin in die Pensionskasse einbezahlten Spezialeinlage im Wesentlichen diese Zusatzrente überhaupt finanziert werden, weil somit Kapitalguthaben, das dem Überobligatorium zuzuordnen ist, zum Ersatz einer im Zeitraum des vorzeitigen Ruhestands "fehlenden" Altersrente herangezogen wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAF-48863