Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-65341-4

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 9b Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug

Ulf Gibhardt (Januar 2016)
Hinweis:

R 9b EStR; H 9b EStH; Abschn. 15a UStAE, zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 9b Abs. 1 EStG regelt die einkommensteuerliche Behandlung von Vorsteuern.

Abziehbare Vorsteuern dürfen nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts aktiviert werden, während nicht abziehbare Vorsteuern grundsätzlich als An­schaffungskosten oder Herstellungskosten (AK/HK) des jeweiligen Wirtschaftsguts zu aktivieren sind. Das gilt gleichermaßen für Anlage- und Umlaufvermögen, aber auch für den Materialeinsatz und die Gemeinkosten, die von den Herstellungskosten erfasst werden.

§ 9b Abs. 2 EStG soll die einkommensteuerliche Behandlung einer nachträglichen Vorsteuerberichtigung vereinfachen, indem die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von der Berichtigung unberührt bleiben. Der Mehr- oder Minderbetrag wird vielmehr grundsätzlich nur als (Betriebs-)Einnahme oder (Betriebs-)Ausgabe bzw. Werbungskosten erfasst.

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

2Bis zum galt in Deu...

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