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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 85

Grenzwerte 2016 in der Sozialversicherung

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAF-42313 Wie zu jedem Jahreswechsel hat sich zum wieder eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung geändert. Die Änderungen orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des vorletzten Kalenderjahres. Somit dienen die Daten aus 2014 als Basis für die Sozialversicherungswerte für 2016. Die konjunkturelle Entwicklung war günstig. Die Lohnzuwachsrate betrug 2014 in den alten Ländern 2,54 % und in den neuen Ländern 3,39 %. Soweit Grenzwerte bundeseinheitlich gelten, liegt den neuen Werten eine gesamtdeutsche Veränderungsrate von 2,66 % zugrunde.

Ausführlicher Beitrag s. .

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
56.250 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
50.850 €

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
4.237,50 €/Monat, 50.850 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung West
6.200 €/Monat, 74.400 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost
5.400 €/Monat, 64.800 €/Jahr
Knappschaftliche Rentenversicherung West
7.650 €/Monat, 91.800

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