Online-Nachricht - Freitag, 04.09.2015

Selbstanzeige | Diskussionsentwurf des Anwendungserlasses zu § 153 AO (BMF)

Das BMF hat kürzlich einen Diskussionsentwurf zur Abgrenzung einer Berichtigung nach § 153 AO von einer strafbefreienden Selbstanzeige an die Verbände versandt. Mit dem Anwendungserlass will das BMF der Praxis eine Hilfe an die Hand geben. Es handelt sich zunächst nur um einen vorläufigen Entwurf, der noch nicht mit den Bundesländern abgestimmt ist. Insoweit wird es voraussichtlich noch Änderungen geben. Die ersten Verbände haben nun zu dem Diskussionsentwurf Stellung genommen.

Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV)

  • Der zur Erörterung gestellte Diskussionsentwurf zur Berichtigungspflicht von Erklärungen gleicht einem historischen Moment. Seit rund 80 Jahren irrlichtert die gesetzliche Pflicht durch das hochkomplexe Steuerrecht, ohne dass der Finanzverwaltung bisher ein Erlass an die Hand gegeben wurde.

  • Dies ist umso erstaunlicher, als die Pflicht sich auf dem schmalen, unsicheren Grat zwischen Steuerstraf- und Steuerverfahrensrecht bewegt und sie insbesondere in der Unternehmenspraxis zunehmend eine Kriminalisierung auslöst.

  • Der BMF-Diskussionsentwurf soll den Risiken in der Praxis erfreulicherweise entgegensteuern und enthält bereits einige wichtige sowie sinnvolle Punkte.

  • Gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft sieht der DStV in der Stellungnahme S 11/15 aber noch weiteren Klarstellungsbedarf.

Hinweis: Zum vom vollständigen Text der Stellungnahme gelangen Sie hier.
Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW):

  • In seiner Stellungnahme fordert das IDW Nachbesserungen bzw. Ergänzungen bei der Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht von der strafbefreienden Selbstanzeige und der bußgeldbefreienden Selbstanzeige.

  • Der Diskussionsentwurf sieht in einem Tax Compliance System ggf. ein Indiz gegen Leichtfertigkeit und Vorsatz. Das IDW begrüßt diesen Ansatz und macht auf Unklarheiten aufmerksam.

Hinweis: Zum vom vollständigen Text der Stellungnahme gelangen Sie hier.
Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt):

  • Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige wurden zum deutlich verschärft. Daher hat die Abgrenzung zur einfachen Berichtung erheblich an Bedeutung gewonnen.

  • Der BdSt hat in seiner Stellungnahme einige Nachbesserungen vorgeschlagen.

Hinweis: Zum vom vollständigen Text der Stellungnahme gelangen Sie hier. Den Text des Diskussionsentwurfs selbst finden Sie im Übrigen auch auf den Internetseiten des BdSt.

Fundstelle(n):
NWB AAAAF-47527