Online-Nachricht - Montag, 27.07.2015

Einkommensteuer | Bonuszahlungen der Krankenkasse (Bundestag)

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen der Krankenkasse bereits ausreichend geklärt. Ein gesondertes BMF-Schreiben zu dieser Frage sei aufgrund dessen nicht erforderlich (BT-Drucks. 18/5536).

Hintergrund: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte kürzlich entschieden, dass der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug nicht um Zahlungen zu mindern ist, die von der Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden ( NWB HAAAE-93456; BFH-Az. X R 17/15). Der Abgeordnete Richard Pitterle (DIE LINKE.) wollte von der Bundesregierung daher u.a. wissen, ob sie der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz teile und ob sie es für nötig erachte, die Behandlung solcher Bonuszahlungen in einem Schreiben des BMF zu klären.

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister v.

Quelle: BT-Drucks. 18/5536 Seite 43

Hinweis: Sofern die Bonuszahlungen der Krankenkasse in Zusammenhang mit der Basisabsicherung stehen, mindern sie den Sonderausgabenabzug. Das wäre bei einem Modell so, wo es pauschal einen Bonus ohne konkreten Nachweis der Ausgaben gibt. Etwas anderes gilt jedoch bei einem Zuschuss der Krankenkasse, weil der Steuerpflichtige – wie im Fall vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz – an einem Bonusmodell "Vorsorge PLUS" teilgenommen hat. In diesem Fall ist eine Kürzung des Sonderausgabenabzugs nicht vorzunehmen (nach den o.g. Ausführungen wohl auch nach Ansicht des BMF). In der Praxis problematisch ist diese Unterscheidung aber dann, wenn die Krankenkassen (wie bisher üblich) alle Zahlungen insgesamt in einer Summe ohne Konkretisierung des Charakters bescheinigen (s. hierzu auch den aktuellen Beitrag von Schneider im NWB Experten-Blog).

Fundstelle(n):
NWB SAAAF-47385