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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1070/13 EFG 2016 S. 324 Nr. 4

Gesetze: UStG § 3 Abs. 5

Gehaltslieferung i.S.d. § 3 Abs. 5 UStG bei Lieferung von Biomasse an einen Biogasanlagenbetreiber und Rückgabe der Gärreste

Leitsatz

Liefert ein Landwirt Biomasse an einen Biogasanlagenbetreiber und ist die Rückgabe der nach der Biogaserzeugung anfallenden Gärreste an den Landwirt von vorneherein vereinbart, so stellt die Lieferung eine Gehaltslieferung i.S.d. § 3 Abs. 5 UStG dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 10 Nr. 28
DStRE 2016 S. 1119 Nr. 18
EFG 2016 S. 324 Nr. 4
KÖSDI 2016 S. 19716 Nr. 3
GAAAF-45704

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.12.2015 - 3 K 1070/13

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