Online-Nachricht - Donnerstag, 09.02.2012

Einkommensteuer | Zweifel an der Besteuerung von Erstattungszinsen (BFH)

Nach der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Betrachtungsweise hat die Vorinstanz ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen zutreffend bejaht (, NV; veröffentlicht am ).

Hierzu führte der BFH weiter aus: Die Frage, ob im Veranlagungszeitraum 2008 zugeflossene Erstattungszinsen nach § 233a AO als Einnahmen aus Kapitalvermögen entsprechend § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG 2010 zu erfassen sind, ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten. Gegen die durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 eingefügte Neufassung des Gesetzes, die gemäß § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG in allen Fällen anzuwenden ist, in denen die Steuer --wie hier-- noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, werden sowohl einfachrechtliche als auch verfassungsrechtliche Bedenken, z.B. Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, erhoben. Der BFH hat über diese Fragen noch nicht entschieden. Die zu der hier aufgeworfenen Frage beim BFH anhängigen Verfahren NWB CAAAD-78814 und NWB AAAAD-52318 sind noch offen. Insgesamt gesehen bedürfen diese umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht endgültig geklärten Fragen weiterer eingehender Prüfung. Ihre abschließende Beurteilung muss jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Quelle: NWB Datenbank

Hinweis: Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat zwischenzeitlich die Empfehlung ausgesprochen, gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorzugehen (vgl. NWB-Nachricht v. 29.11.2011). In der NWB Datenbank finden Sie hierzu einen Mustereinspruch unter der DokID: NWB ZAAAD-82829.


 

Fundstelle(n):
NWB QAAAF-43440