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FG Köln Urteil v. - 3 K 706/12 EFG 2016 S. 193 Nr. 3

Gesetze: EStG § 17 Abs 2

Nachträgliche Anschaffungskosten auf Kapitalgesellschaftsanteile

"Mitverpflichtung" als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2 EStG unter des Geltung MoMiG

Leitsatz

1) Die Aufgabe des Eigenkapitalersatzrechts im Zivilrecht durch das MoMiG hat nicht zur Folge, dass die bis dahin in ihrer Dogmatik durch den BGH entwickelten Rechtsgrundsätze des Eigenkapitalersatzrechts für das Steuerrecht keine Gültigkeit mehr haben.

2) Zu den nachträglichen Anschaffungskosten auf eine Beteiligung i.S.v. § 17 EStG rechnen damit weiterhin Finanzierungshilfen oder sonstige Finanzierungsmaßnahmen in Gestalt von Darlehen, Bürgschaften, Schuldversprechen und anderen Sicherungsmitteln, die der Gesellschafter seiner Gesellschaft gewährt oder für diese übernimmt.

3) Erfolgte die Übernahme einer "Mitverpflichtung", aus der der Gesellschafter von dem Kreditinstitut in Anspruch genommen wurde, ohne das ihm ein werthaltiger Rückgriffsanspruch zustand, aufgrund gesellschaftsrechtlicher Veranlassung, so führt die Inanspruchnahme des Gesellschafters bei ihm zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 5
DStRE 2017 S. 337 Nr. 6
EFG 2016 S. 193 Nr. 3
DAAAF-18583

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FG Köln, Urteil v. 30.09.2015 - 3 K 706/12

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