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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 232/14 EFG 2015 S. 2165 Nr. 24

Gesetze: EStG § 3b Abs. 1 und Abs. 2

Besteuerung einer pauschalen Offshore-Zulage

Leitsatz

  1. Zur Steuerfreiheit nach § 3b Abs. 1 EStG.

  2. Pauschale Zuwendungen, die ein ArbG leistet ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nacharbeit, die ein ArbN leistet, werden nur dann nach § 3b EStG begünstigt, wenn sie nach dem Willen von ArbG und ArbN als Abschlagszahlungen/Vorschüsse auf eine in spätere Einzelabrechnung geleistet werden.

  3. Erhält ein Stpfl. eine pauschale Zulage zur Abgeltung für alle anfallende Mehr-, Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit und unterwirft der ArbG diese endgültig der Lohnversteuerung, ist die Zulage bei der ESt-Veranlagung auch nicht insoweit als steuerfrei zu behandeln, als der ArbN nunmehr eine Aufstellung über die geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtstunden vorlegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 2165 Nr. 24
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2016 S. 123
TAAAF-18569

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 24.09.2015 - 14 K 232/14

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