Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-65341-4

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 41 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug

Hans-Ulrich Dietz (Juli 2016)
Hinweis:

§ 4 LStDV „Lohnkonto“, § 5 LStDV „Besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung“; R 41.1 – 41.3 LStR; H 41.3LStH.

A. Allgemeine Erläuterungen

1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber die Pflicht, Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Dazu hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen und aufzubewahren. § 41 EStG bestimmt hierzu den Umfang der Lohnkontenführung und den Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte.

2Dieser Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG) ist u. a. (siehe → Rn. 6) für die Zuständigkeit der Finanzämter von Bedeutung, die die Lohnsteuereinbehaltungspflichten im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42f EStG) oder einer Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG) kontrollieren. Der Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte wird abweichend von § 12 AO und dem DBA-Betriebsstättenbegriff (Art. 5 OECD-MA) bestimmt.

3Auf Grundlage des § 41 Abs. 1 Satz 7 EStG ...

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