Online-Nachricht - Freitag, 04.03.2011

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Behandlung der Tätigkeit als Berufsbetreuer (FG)

Nach Auffassung des u.a. für Umsatzsteuer zuständigen 1. Senats des FG Düsseldorf sind Betreuungsleistungen einer selbständig tätigen Berufsbetreuerin weder nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht noch nach dem Gemeinschaftsrecht von der Umsatzsteuer befreit (, veröffentlicht am ; Revision anhängig).

Anmerkung: Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie ist derzeit unter dem Aktenzeichen V R 7/11 beim BFH anhängig. Auch das FG Niedersachsen ist in seinem Beschluss v. von einer Umsatzsteuerpflicht der Leistungen eines Berufsbetreuers ausgegangen (vgl. hierzu NWB-Nachricht v. 6.1.2011).

Quelle: FG Düsseldorf online


 

Fundstelle(n):
NWB LAAAF-16742