Online-Nachricht - Montag, 28.02.2011

Einkommensteuer | Kein Halbabzugsverbot bei Einnahmen aus Anteilsveräußerung (FG)

Der aus der Insolvenz einer GmbH entstandene Auflösungsverlust unterliegt, nach dem zu keiner Zeit offene oder verdeckte Ausschüttungen erfolgt sind, auch dann nicht dem Halbabzugsverbot, wenn nachträglich aus der Veräußerung der GmbH-Anteile verlustmindernde Einkünfte erzielt werden (; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 29/10).

Hierzu führte das Gericht weiter aus: Fließen keine Einnahmen zu, kommt § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nach der Rechtsprechung des BFH nicht zur Anwendung; mithin ist der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar. Der Auflösungsverlust ist hier auch nicht deswegen nur zur Hälfte zu berücksichtigen, weil die Klägerin für die Veräußerung der Anteile ein Entgelt erhalten hat. Selbst wenn es nie zu einer Gewinnausschüttung kommt und der Wert der Anteile sinkt, fallen regelmäßig bei der steuerlichen Ermittlung eines Veräußerungsverlustes in der Saldorechnung anteilig Einnahmen an. So auch im Streitfall, in dem die Klägerin für ihre Geschäftsanteile im Nominalwert von … EUR für deren Erwerb sie … EUR aufgewendet hatte, lediglich einen Betrag von … EUR erhielt. Bei der von der Finanzverwaltung vertreten Auslegung würde der Zufluss dieses Betrages dazu führen, dass Anschaffungskosten der Klägerin i.H.v. … EUR steuerlich nicht berücksichtigt werden. Ein solches Ergebnis kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben. Im Übrigen ist der Zufluss dieses Betrages steuerlich nicht unberücksichtigt geblieben, sondern hat den Veräußerungsverlust reduziert.

Quelle: NWB Datenbank

Hinweis: Mit der Neuregelung des § 3c Abs. 2 EStG im Jahressteuergesetz (JStG) 2010 ist für die Anwendung des Teilabzugsverbotes ab dem VZ 2011 bereits die Absicht zur Erzielung von Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 40 ausreichend (§ 3c Abs. 2 S. 2 EStG n.F.). Mit dieser Regelung soll die bisherige Verwaltungsauffassung bestätigt werden (vgl. hierzu NWB-Nachricht v. 19.5.2010).


 

Fundstelle(n):
NWB PAAAF-16706