Online-Nachricht - Dienstag, 27.04.2010

Einkommensteuer | Vorsorgeaufwendungen und Altersbezüge (BMF)

Das BMF hat den Entwurf eines umfangreichen Anwendungsschreibens zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 EStG) und zur Besteuerung von Versorgungsbezügen (§ 19 Abs. 2 EStG) sowie von Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG im Internet veröffentlicht ().


Hintergrund: Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen wurde das zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (NWB KAAAC-70758) überarbeitet. Es wird bis zur abschließenden Prüfung der Rz. 177 bis 203 (Ausführungen zur sog. Öffnungsklausel) als abgestimmter Entwurf im Internet veröffentlicht.
Quelle: BMF online
Anmerkung: Nach der sog. Öffnungsklausel unterliegen auf Antrag auch Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung mit dem Ertragsanteil, soweit die Leibrenten auf bis zum geleisteten Beiträgen beruhen, welche oberhalb des Betrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Der Steuerpflichtige muss nachweisen, dass der Betrag des Höchstbeitrags mindestens zehn Jahre überschritten wurde (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG). Der BFH hatte mit Urteil v. (Az. NWB XAAAD-40402) - veröffentlicht am - entschieden, dass es bei der Anwendung der Öffnungsklausel nicht darauf ankommt, in welchen Jahren die Zahlungen erfolgt sind; entscheidend sei vielmehr, für welche Jahre die Beiträge geleistet wurden. Der BFH weicht damit von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung ab (vgl. NWB KAAAC-70758, Rz. 137 ).

 

Fundstelle(n):
NWB UAAAF-14795