Online-Nachricht - Mittwoch, 24.03.2010

Kommunalabgabe | Köln erhebt als erste NRW-Kommune eine Bettensteuer für Hotels

Als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen erhebt Köln eine Kulturförderabgabe bei Hotelbetrieben. Die auch Bettensteuer genannte Sonderumlage wurde am Dienstagabend im Stadtrat mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen. CDU und FDP lehnen die Abgabe ab. Ein CDU-Vertreter nannte die Bettensteuer "verfassungswidrig".


Die Kölner Hotels und Pensionen soll fünf Prozent ihrer Netto-Erlöse aus Übernachtungen an die Stadt überweisen. Das so eingenommene Geld wird in die Kulturförderung gesteckt. SPD und Grünen gehen von einem Betrag von jährlich etwa zwölf Millionen Euro aus. Mit ihrer Initiative reagierten die beiden Parteien auf die von der Bundesregierung eingeführte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungen von 19 auf sieben Prozent.

Die neue Abgabe muss noch vom Innen- und Finanzministerium genehmigt werden, weil Köln die erste Stadt in NRW ist, die diese „Bettensteuer“ erhebt. Kommunalpolitiker der CDU gehen davon aus, dass die Ministerien die neue Abgabe stoppen werden. Im Gegensatz dazu erwartet der Kölner SPD-Fraktionschef Martin Börschel, dass sich weitere Kommunen dem Kölner Modell anschließen werden.

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) nannten die „Bettensteuer“ verfassungswidrig. Sie schade dem lokalen Tourismus in Köln, dem Wirtschaftsstandort sowie dem lokalen Handwerk und Einzelhandel, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichen Erklärung der beiden Verbände. „Alle mit der Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen verbundenen positiven Impulse würden stattdessen zunichte gemacht.“ Die Verbände kündigten an, gemeinsam mit der Kölner Hotellerie alle Rechtsmittel gegen die als „Wegelagerei“ empfundene neue Abgabe auszuschöpfen.

Quelle: ddp

 

Fundstelle(n):
NWB BAAAF-14544