Online-Nachricht - Donnerstag, 04.12.2014

Einkommensteuer | Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge (BMF)

Das BMF hat das Schreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG neu gefasst ().

Hintergrund:  Für Kapitalerträge, die nach § 43 Absatz 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs.

In dem 32-seitigen Schreiben geht das BMF ausführlich auf die Ausstellung von Steuerbescheinigungen ein. Zudem enthält das Schreiben die Muster der

  • Steuerbescheinigung für Privatkonten und / oder -depots sowie Verlustbescheinigung i. S. des § 43a Absatz 3 Satz 4 EStG (Muster I)

  • Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens (Muster II) sowie

  • Steuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Konten und / oder Depots bei Einkünften i. S. der §§ 13, 15, 18 und 21 EStG sowie bei Einkünften i. S. des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 1a und 2 EStG von beschränkt Steuer-pflichtigen (Muster III)

Hinweise: Die Änderungen gegenüber dem NWB QAAAE-27188  (BStBl 2013 I S. 36) sind gekennzeichnet.
Für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, ersetzt dieses Schreiben das . Wurden bereits Steuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2014 nach den bisherigen Mustern ausgestellt, behalten diese ihre Gültigkeit. Für Einzelsteuerbescheinigungen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Grundsätze dieses Schreibens erst für Kapitalerträge angewendet werden, die nach dem zufließen. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
NWB PAAAF-12325