Online-Nachricht - Mittwoch, 18.06.2014

Verfahrensrecht | Zur Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids (BFH)

Die Bindungswirkung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erstreckt sich auch auf die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang sowie zu welchem Zeitpunkt ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an der Gesellschaft entstanden ist (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Die im Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen getroffenen Feststellungen entfalten gemäß § 182 Abs. 1 Satz 1 AO gegenüber den ihnen rechtlich nachgelagerten Folgebescheiden Bindungswirkung.
Hierzu führte der BFH weiter aus:

  • In die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind auch die Gewinne einzubeziehen, die ein Mitunternehmer aus der Veräußerung seines Anteils an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft erzielt.

  • Der Feststellungsbescheid entfaltet in positiver Hinsicht Bindungswirkung, als er einen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils dem Grunde, der Höhe und dem Entstehungszeitpunkt nach einem Mitunternehmer zuweist.

  • Weist der Feststellungsbescheid keinen Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils aus, wird dadurch für den Folgebescheid in negativer Hinsicht mit Bindungswirkung festgestellt, dass ein solcher Gewinn oder Verlust im Feststellungszeitraum nicht entstanden ist.

Quelle: NWB Datenbank

Fundstelle(n):
NWB SAAAF-11527