Online-Nachricht - Donnerstag, 12.12.2013

Umsatzsteuer | Eingliederung bei der Organschaft (BMF)

Das BMF hat die Übergangsfrist zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft verlängert ().

Das BMF hat die Übergangsfrist zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft verlängert ().

Hierzu führt das BMF weiter aus: Mit dem NWB VAAAE-32304 wurden die Verwaltungsanweisungen zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft in Abschnitt 2.8 UStAE neu gefasst. Die Umsetzung dieser Regelungen macht auch im außersteuerlichen Bereich Anpassungen notwendig, die in vielen Unternehmen einen erheblichen zeitlichen Bedarf in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser besonderen Umstände wird die Übergangsregelung des Bezugsschreibens bis zum verlängert.

Die Übergangsregelung lautet nunmehr:


„Mit Wirkung vom wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. Die Regelungen dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Soweit die am vermeintlichen Organkreis beteiligten Unternehmer vor dem unter Berufung auf Abschnitt 2.8 Abs. 7 UStAE in der bis zu diesem Stichtag geltenden Fassung übereinstimmend von einer organisatorischen Eingliederung ausgegangen sind, wird es für vor dem ausgeführte Umsätze nicht beanstandet, wenn diese weiterhin unter Berufung auf Abschnitt 2.8 Abs. 7 UStAE in der bis zum geltenden Fassung übereinstimmend eine organisatorische Eingliederung annehmen.“

Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
NWB EAAAF-10713