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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 698/14 EFG 2015 S. 1352 Nr. 16

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, BUKG § 10

Keine neue regelmäßige Arbeitsstätte bei Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an einen dritten Ort

keine Umzugskostenpauschale im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz

1. Die Abordnung eines Arbeitnehmers führt nicht zur Begründung einer neuen regelmäßigen Arbeitsstätte, wenn sie mit dem Ziel erfolgt, in eine Versetzung an eine dritte, heimatnähere Arbeitsstelle zu münden.

2. Als Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, wozu auch die Kosten für die Auflösung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort zählen, können nur die tatsächlich entstandenen, festgestellten Aufwendungen angesetzt werden. Ein Ansatz der Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG als Werbungskosten scheidet in einem solchen Fall aus.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1352 Nr. 16
KÖSDI 2015 S. 19465 Nr. 9
AAAAF-08971

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Thüringer FG, Urteil v. 29.06.2015 - 2 K 698/14

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