Klaus Esch, Christoph Felten, Janine Linde, Oliver Weber

Fragen und Antworten zum Mindestlohngesetz (MiLoG)

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81061-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66281-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Fragen und Antworten zum Mindestlohngesetz (MiLoG) (1. Auflage)

II. Ermittlungsfragen zum MindestlohngesetzS. 28 S. 29

1. Bezieht sich der Mindestlohn auf den Brutto- oder den Nettolohn?

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG beträgt der Mindestlohn ab dem 8,50 € brutto je Zeitstunde.

Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Bruttolohn in dieser Höhe an den Arbeitnehmer zu entrichten.

Eine Erhöhung des Mindestlohns ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG möglich und wird gemäß § 9 Abs. 1 MiLoG im Laufe des Jahres 2016 mit Wirkung zum angepasst. Maßgeblich wird hier die Empfehlung der Mindestlohnkommission sein.

Sollte eine Nettolohnabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen, ist darauf zu achten, dass der Arbeitgeber nur dazu verpflichtet ist, die Steuern im Innenverhältnis zu tragen. Hierbei handelt es sich um die Steuern, die der Arbeitgeber ansonsten für den Arbeitnehmer gemäß § 38 Abs. 3 EStG abführen müsste.

Bei einer Nettolohnabrede sollte der Arbeitgeber daher ermitteln, wie hoch die Steuern sind, die er pro Stunde für den Arbeitnehmer entrichtet, um dann den Bruttostundenlohn zu ermitteln.S. 30

2. Fälligkeit des Mindestlohns: Wie ist mit den verschiedenen Arbeitszeitmodellen zu verfahren?

Grundsätzlich gilt gemäß § 2 MiLoG, dass die geleistete Arbeit spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Leistung erbracht wurde, ...