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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 1054/14

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens letztlich noch, ob die von der Beigeladenen zu 1) bei der Klägerin ausgeübte Tätigkeit als Fremdgeschäftsführerin in der Zeit vom 1.11.2009 bis zum 30.6.2011 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung begründet hat.

Fundstelle(n):
QAAAF-05107

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 24.06.2015 - L 8 R 1054/14

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