Walter Niermann

Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung

4. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55924-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58494-7

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Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung (4. Auflage)

5. Besonderheiten rund um die beschränkte Steuer­pflicht (ohne Wohnsitz/gewöhnlichen Aufent­halt in Deutschland)

5.1 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

Auf Grund des sog. Schumacker-Urteils des EuGH werden beschränkt Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte nahezu ausschließlich in Deutschland versteuern (90 % ihrer Gesamteinkünfte) oder nur geringfügige, nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte haben (ausländische Einkünfte jährlich 2010 bis 2012 höchstens 8.004 €, 2013 höchstens 8.130 €, 2014 höchstens 8.354 €, 2015 höchstens 8.472  und 2016 höchstens 8.652 €), mit unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern gleichgestellt. Darüber hinaus werden EU/EWR-Bürgern familienbezogene Entlastungen gewährt (u. a. Splittingtabelle/Steuerklasse III). Unberücksichtigt bleiben hierbei nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte, die im Ausland nicht besteuert werden, soweit vergleichbare inländische Einkünfte steuerfrei sind (§ 1 Abs. 3 Satz 4 EStG).

Hinweis:

Anders verhält es sich bei (hier:) niederländischem Arbeitslosengeld, das in den Niederlanden besteuert wird; solche Einkünfte sind in Deutschland als sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen i. S. von § 22 Nr. 1 EStG steuerbar und als ...

Grenzüberschreitende Mitarbeiterentsendung

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