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Arbeitshilfe Februar 2024

Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 EStG: Höchstbetragsrechnung – Berechnungsprogramm

Michael Meier
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VZ 2023 - Version 2023.0

  • Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 EStG: Höchstbetragsrechnung

Seit dem VZ 2015 wird die Höhe der berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen mit der so genannten Höchstbetragsrechnung ermittelt.

Für die Berechnungsweise wird zwischen Vorsorgeaufwendungen für die Basisversorgung im Alter und die sonstigen Versorgungsaufwendungen unterschieden.

Für Vorsorgeaufwendungen für die Basisversorgung (insb. Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) wird von dem jeweils geltenden Höchstbetrag ggf. ein fiktiver Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen und von dem verbleibenden Betrag für die steuerliche Berücksichtigung ein bestimmter Prozentsatz herangezogen.

Für sonstige Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG; Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit; Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die keine Altersvorsorgeaufwendungen sind; Unfallversicherungen; Haftpflichtversicherungen; Risikoversicherungen für den Todesfall) beträgt der Höchstbetrag grundsätzlich 2.800 €, für bestimmte Steuerpflichtige 1.900 € (z.B. Beamte, Richter, Soldaten, da sie ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben). Zu beachten ist, dass Beiträge zur Basisabsicherung bzw. Basiskrankenversicherung in voller Höhe – soweit erforderlich auch über die Höchstbeträge von 2.800 €/1.900 € hinaus – abzugsfähig sind. Beiträge zu den übrigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind nur abzugsfähig, soweit die genannten Höchstbeträge noch nicht durch Beiträge zur Basisabsicherung verbraucht sind.

Die Günstigerprüfung ist seit dem VZ 2020 nicht mehr vorzunehmen.

Mit diesem kompakten Excel-Tool können Sie die Höchstbetragsberechnung soowohl für und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen schnell und einfach durchführen.

Damit die Berechnungen möglichst übersichtlich dargestellt und werden können stehen getrennte Berechnungsschemata zur Verfügung für

  • die Basisversorgung im Alter und den übrigen Vorsorgeaufwendungen und

  • die Einzel- und Zusammenveranlagung.

Durch die getrennte Darstellung von Einzel- und Zusammenveranlagung können die Ergebnisse direkt miteinander verglichen werden.

Die Bereitstellung als Excel-Datei erleichtert Ihnen die Weiterverarbeitung und das Speichern der Berechnungen bzw. Ergebnisse.

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