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Arbeitshilfe August 2015

Steuerberatung, Vorschussanforderung für Jahresabschluss – Muster

Hans-Günther Gilgan
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Hohe Abschlusszahlungen ergeben sich für den Auftraggeber regelmäßig beim Jahresabschluss. Um das zu vermeiden, bietet es sich an, einen monatlichen Vorschuss auf das Abschlusshonorar zu vereinbaren. Um dem Auftraggeber einen Anreiz zu bieten, kann der Steuerberater als Dank für Erteilung einer Lastschrift einen Nachlass auf den Endbetrag der Rechnung anbieten. Dies ist berufsrechtlich nicht zu beanstanden, weil der Steuerberater den Abschlag nicht im Rahmen der Gebührenbestimmung vornimmt, sondern erst danach als Abschlag vom Rechnungsbetrag, ähnlich wie der Gewährung von Skonto.

Der Vorschuss bewirkt, dass der Steuerberater nicht vollen Umfangs in die Vorleistung geht, wodurch sich seine Liquidität folglich verbessert. Auch hier wirkt sich der Aspekt einer monatlichen Abbuchung insoweit positiv für den Steuerberater aus, als der Schutz vor Anfechtung des Insolvenzverwalters greift. Vorsicht: Aus ihnen anvertrauten Vermögenswerten dürfen Steuerberater Vergütungen und Vorschüsse nicht entnehmen, soweit die Vermögenswerte zweckgebunden sind, § 8 Abs. 3 BOStB. Die Berufsangehörigen dürfen sich wegen ihrer...

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