Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2014

3. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77382-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64563-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2014 (3. Auflage)

VI. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden als Überschuss der Einnahmen über den Sparer-Pauschbetrag (§ 2 Abs. 2 Satz 2 EStG) ermittelt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Zins- bzw. Dividendeneinnahmen aller Art.

1. Einheitlicher Steuersatz, Abgeltungsprinzip

Im Privatvermögen erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen bilden eine von den übrigen sechs Einkunftsarten getrennte Einkunftsart.

Damit gilt die sog. „duale“ Einkommensbesteuerung, d. h. einer niedrigeren und proportionalen Besteuerung des Faktors Kapital gegenüber einer progressiven Besteuerung des Faktors Arbeit.S. 68

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind u. a. durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Private Kapitaleinkünfte werden grundsätzlich mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer besteuert (§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG, § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

  • Bemessungsgrundlage ist der Kapitalertrag, von dem ein Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bzw. 1.602 € bei zusammenveranlagten Ehegatten) abzuziehen ist, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Auf die verbleibende Bemessungsgrundlage wird die Abgeltungsteuer erhoben.

  • Die Einkommensteuer auf private Kapitaleinkünfte wird möglichst an der Quelle erhoben. Der Fisku...