Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
19. Exkurs: Wie muss ohne Übergang der Steuerschuldnerschaft abgerechnet werden?
In der Praxis unterliegen Bauleistungen in aller Regel nicht dem Übergang der Steuerschuldnerschaft. In den Fällen der Versteuerung durch den Leistenden muss die erstellte Rechnung den allgemeinen Anforderungen entsprechen (§ 14 Abs. 4 UStG). Dabei zeigt sich häufig, dass die gewählten Leistungsbeschreibungen zu ungenau sind. In der Rechtsprechung wurden als unzureichend etwa die folgenden Leistungsbeschreibungen (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG) beurteilt, die im Rahmen der Bauwirtschaft auftreten können:
Außenputzarbeiten
Bauleistung
Beratung
Durchgeführte Leistungen
Estrich-, Fugenarbeiten
Gerüstan- und -abbau
Glasarbeiten in der Dachfläche
Qualitätskontrollen
Reinigung
Renovierungsarbeiten
Rohbau
SanierungS. 31
Stahl
Technische Beratung
Trockenbau
Wärmedämmungsarbeiten
Ebenso unzureichend ist die bloße Angabe von Arbeiten an einem bestimmten Bauwerk. Das österreichische Bundesfinanzgericht (vergleichbar mit einem deutschen Finanzgericht) hat entschieden, dass die Abrechnung eines Baubetriebs über „bisher erbrachte Leistungen am Gebäude Weg Nr. 3, PLZ, Ort“ hinter den unionsrechtlichen Vorgaben an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung zurückbleibt. Für den Leistun...