Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

19. Exkurs: Wie muss ohne Übergang der Steuerschuldnerschaft abgerechnet werden?

In der Praxis unterliegen Bauleistungen in aller Regel nicht dem Übergang der Steuerschuldnerschaft. In den Fällen der Versteuerung durch den Leistenden muss die erstellte Rechnung den allgemeinen Anforderungen entsprechen (§ 14 Abs. 4 UStG). Dabei zeigt sich häufig, dass die gewählten Leistungsbeschreibungen zu ungenau sind. In der Rechtsprechung wurden als unzureichend etwa die folgenden Leistungsbeschreibungen (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG) beurteilt, die im Rahmen der Bauwirtschaft auftreten können:

  • Außenputzarbeiten

  • Bauleistung

  • Beratung

  • Durchgeführte Leistungen

  • Estrich-, Fugenarbeiten

  • Gerüstan- und -abbau

  • Glasarbeiten in der Dachfläche

  • Qualitätskontrollen

  • Reinigung

  • Renovierungsarbeiten

  • Rohbau

  • SanierungS. 31

  • Stahl

  • Technische Beratung

  • Trockenbau

  • Wärmedämmungsarbeiten

Ebenso unzureichend ist die bloße Angabe von Arbeiten an einem bestimmten Bauwerk. Das österreichische Bundesfinanzgericht (vergleichbar mit einem deutschen Finanzgericht) hat entschieden, dass die Abrechnung eines Baubetriebs über „bisher erbrachte Leistungen am Gebäude Weg Nr. 3, PLZ, Ort“ hinter den unionsrechtlichen Vorgaben an eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung zurückbleibt. Für den Leistun...