Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

6. Wie funktioniert die Vereinfachungsregelung?

Im Rahmen der gesetzlichen Umstellungen wurde die bislang bekannte Vereinfachungsregelung bei der Anwendung der Steuerschuldumkehr gesetzlich kodifiziert. Im Gegenzug wurde jedoch auch der Anwendungsbereich reduziert. Ein risikoloser Übergang der Steuerschuldnerschaft ist daher in weniger Fällen möglich als bisher.S. 16

I. Alt- und Zwischenregelung

Zur Vermeidung von Abgrenzungsproblemen und im Interesse eines weiten Anwendungsbereichs der Steuerschuldumkehr wandte die Finanzverwaltung in der Vergangenheit eine großzügige Vereinfachungsregelung an (Abschn. 13b.8 UStAE a. F.). Die Regelung sah vor, dass eine trotz fehlender Voraussetzungen vorgenommene Steuerschuldumkehr unbeanstandet bleibt. Erforderlich seien lediglich die Einigung der Parteien und eine tatsächliche Versteuerung in zutreffender Höhe. Letztlich konnte daher sowohl das Vorliegen einer Bauleistung im Sinne des UStG als auch die Qualifizierung des Leistungsempfängers als Bauleister infrage gestellt werden. Prinzipiell bestand somit kein Steuerrisiko.

Im Wege der Nichtbeanstandung konnte die Vereinfachungsregelung auch für Leistungen angewendet werden, die im Zeitraum der Zwischenregelung beendet wurden...