Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

1. Was ist eine Bauleistung?

Bauleistungen werden im Umsatzsteuergesetz zwar angesprochen, aber nicht näher definiert (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). Der Begriff der Bauleistung orientiert sich an der Baubetriebe-Verordnung (§§ 1, 2 BaubetrV). Danach liegt eine Bauleistung grundsätz­S. 8lich vor, wenn sie im Zusammenhang mit einem Bauwerk steht und in irgendeiner Weise substanzverändernd ist. Im Einzelfall gestaltet sich die Abgrenzung dabei durchaus schwierig.

Praxistipp

Ob eine Leistung in der Rechnung als Bauleistung bezeichnet wird, hat keinen Einfluss auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft (Abschn. 13b.3 Abs. 13 UStAE).

Hinweis

Die Rechtsänderungen im Jahr 2014 blieben ohne Auswirkung auf die Definition der Bauleistung.

Eine Bauleistung muss sich stets auf ein Bauwerk beziehen. Darunter ist jede unbewegliche Anlage zu verstehen, die mit dem Erdboden verbunden ist oder infolge eigener Schwere auf ihm ruht. Erfasst sind danach beispielsweise Gebäude, Brücken, Straßen, Tunnel oder Versorgungsleitungen.

Hinweis

Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind die Begriffe der umsatzsteuerlichen Bauleistung und der Bauleistung für Zwecke der Bauabzugsteuer nach dem Einkommensteuergesetz weitgehend gleich auszulegen. Wann und mit welcher Begründung im Einzelfall eine unterschiedliche Behan...