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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 19/15 EFG 2015 S. 1576 Nr. 18

Gesetze: § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL

Steuerfreiheit von Englischunterricht einer Privatlehrerin

Leitsatz

1. Die Inhaberin eines privaten Lernstudios kann sich für den an Vorschul- und Grundschulkinder erteilten Englischunterricht unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL berufen.

2. Die Steuerbefreiung wird durch einen Franchisevertrag nicht ausgeschlossen, wenn die Unterrichtsinhalte von der Franchisenehmerin selbständig und eigenverantwortlich festgelegt werden.

3. Die für die Steuerbefreiung des Englischunterrichts erforderliche Mindestqualifikation im pädagogischen Bereich kann sich bei Fehlen einer entsprechenden Ausbildung auch durch die vorherige langjährige Tätigkeit als Englischlehrerin ergeben.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 8 Nr. 47
DStRE 2016 S. 170 Nr. 3
EFG 2015 S. 1576 Nr. 18
KÖSDI 2015 S. 19552 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2015 S. 3075
YAAAE-96291

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 15.06.2015 - 4 K 19/15

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