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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 08 | Gewinnausschüttungen: Schlussurteil zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern

Der BFH hat in der Rechtssache „Meilicke” abschließend darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen die KSt, die im Ausland gegen dort ansässige Kapitalgesellschaften festgesetzt worden ist, im Inland auf die ESt der hier ansässigen Anteilseigner angerechnet werden kann. Im Streitfall hat er eine Anrechnung abgelehnt. Im Ergebnis wurden die Mitglieder der Erbengemeinschaft Meilicke also – trotz zwischenzeitlichem Erfolg vor dem EuGH – für ihren langen Atem nicht belohnt.

Wir beginnen mit dem BFH-Urteil zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nach der Rechtslage bis zum Jahr 2000. Endlich hat der Bundesfinanzhof bei diesem Thema, das uns schon seit sehr vielen Jahren begleitet, einen Schlussstrich gezogen.

Der I. Senat des BFH hat jetzt abschließend entschieden: Unter welchen Voraussetzungen konnte bis zum Jahr 2000 bei Gewinnausschüttungen von im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften die ausländische Körperschaftsteuer in Deutschland angerechnet werden – auf die Einkommensteuer der hier ansässigen Anteilseigner? Vorausgegangen war ein langjähriger Rechtsstreit. Die meisten von uns haben mit zunehmender Unlust das Hin- ...

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