Anke Dembowski, Dirk Klinkenberg, Anne Killat, Klaus Michalowski, Dirk R. Schuchardt

Jahrbuch Altersvorsorge 2015/2016

2. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-60982-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64452-8

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Jahrbuch Altersvorsorge 2015/2016 (2. Auflage)

D. Die Beamtenversorgung

Anders als das System der gesetzlichen Rentenversicherung bildet das Versorgungssystem der Beamten nicht das versicherte Arbeitsleben mit seinen unterschiedlich hohen Entgelten in einer Versorgungsleistung ab. Es ist viel mehr Ausdruck des „Alimentationsprinzips“, also eine Art „Belohnung“ für lange und treue Dienste. Dabei ist die Versorgung nicht nur „Grundversorgung“, sondern gleichzeitig auch „Zusatzversorgung“. Vereinfacht gesagt, ermittelt sich die Pension (das Ruhegehalt), indem die Besoldung aus dem letzten Amt mit dem Prozentsatz multipliziert wird, welcher sich aus der Anzahl der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre ergibt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Entgeltfaktor = Besoldung aus dem letztem Amt
X
Zeitfaktor = Prozentsatz für Dienstjahre (max. 71,75 %)
=
Ruhegehalt (ggf. mit Abschlägen)

Rechtsgrundlagen sind das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und das Bundesbeamtengesetz (BBG). Mit der Änderung des Grundgesetzes im Zusammenhang mit der „Föderalismusreform“ können Bund und die Länder nun länderspezifische Versorgungsgesetze eigenständig formulieren. Dies führt ab zu einem Flickenteppich der Versorgungsregelungen, dessen endgültiges Ausmaß heute noch nicht erkennbar ist (insoweit fällt der Gesetzg...