Arbeitshilfe Oktober 2017

Heileurythmie als steuerfreie Tätigkeit

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Besteuerung von Umsätzen eines Heileurythmisten:

Sind die Umsätze aus heileurythmischer Tätigkeit generell nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Leistungserbringer Mitglied des Bundesverbandes für Heileurythmie ist und der Bundesverband mit einzelnen Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin auf Grundlage des § 140a SGB V abgeschlossen hat oder sind Umsätze außerhalb dieser Verträge steuerpflichtig, da es sich in diesen Fällen nicht um eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit mit beruflichem Befähigungsnachweis handelt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-92738