Arbeitshilfe Juli 2016

Keine Versteuerung eines Übergangsgewinns im Zeitpunkt des Wechsels zur Liebhaberei

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Ist der Übergangsgewinn, der sich aufgrund des erforderlichen Wechsels der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich ergibt, unter Einbeziehung der stillen Reserven des Umlaufvermögens zu ermitteln, weil ein zunächst einkommensteuerlich relevanter Einzelhandel mit Modelleisenbahnen und Spielwaren von einem bestimmten Zeitpunkt an der Liebhaberei zugeordnet wurde?

Zu welchem Zeitpunkt hat die Versteuerung des Übergangsgewinns zu erfolgen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAE-92668