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BBK Nr. 11 vom Seite 522

Entwurf E-DRS 32: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss

Prof. Dr. Carsten Theile

Der [i]Endert/Sepetauz, Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände, BBK 9/2012 S. 397 NWB CAAAE-08515 HGB-Fachausschuss des DRSC hat hohes Tempo aufgenommen: Den am veröffentlichten Entwürfen E-DRS 30 „Kapitalkonsolidierung“ – siehe BBK 7/2015 S. 340 – und E-DRS 31 „Konzerneigenkapitalspiegel“ – siehe BBK 9/2015 S. 427 – ist am der Entwurf E-DRS 32 „Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ gefolgt und der interessierten Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgelegt worden. Mit dem neuen Standardentwurf verfolgt das DRSC das Ziel, „die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen zu adressieren. Damit soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Information sfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden“ . Der Beitrag stellt den Standardentwurf vor.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Struktur des E-DRS 32 und Anwendungsbereich

Auf 18 Seiten [i]Gliederung des Standardsdes eigentlichen Standardentwurfs verteilen sich 146 Textziffern, gefolgt von ebenfalls 18 Seiten Begründung. Der Standardentwurf ist klar gegliedert: Den größten Raum nehmen...

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