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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 1557/13 EFG 2015 S. 1175 Nr. 14

Gesetze: EStG § 2a, EStG § 2a Abs. 1 Nr. 6b

Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters - Sonderbetriebsaufwendungen als negative Einkünfte im Sinne des § 2a EStG

Leitsatz

1. Schuldzinsen sind Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters, wenn die Darlehensmittel für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft oder für betriebliche Aufwendungen im Sonderbetriebsbereich verwendet werden und so dem Betrieb der Gesellschaft oder der Beteiligung des Gesellschafters dienen.

Insbesondere sind Schuldzinsen auf Verbindlichkeiten, die ein Gesellschafter in eigener Person begründet, um seiner Einlagepflicht nachzukommen Sonderbetriebsausgaben.

2. Sonderbetriebsaufwendungen sind nicht als negative Einkünfte im Sinne des § 2a EStG aus einem Drittland anzusehen, wenn in der Sonderbilanz nur Sonderbetriebseinnnahmen bzw- ausgaben aus dem Inland zur Anrechnung kommen.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1175 Nr. 14
GAAAE-90915

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.02.2015 - 3 K 1557/13

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