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FG Köln Beschluss v. - 11 V 286/15 EFG 2015 S. 1050 Nr. 13

Gesetze: AO § 183 Abs 1 Satz 1, AO § 122

Steuererklärung

Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten bei einheitlicher Feststellung

Leitsatz

1) Die Erteilung einer Empfangsvollmacht bei der einheitlichen Feststellung nach § 183 AO ist nicht formgebunden.

2) Die Benennung eines Empfangsbevollmächtigten in der Feststellungserklärung durch eigenhändige Unterschrift der für die Erstellung der Steuererklärung verantwortlichen Person, ist insbesondere dann auseichend, wenn der Bevollmächtigte ein steuerlicher Berater ist.

3) Mängel der Vollmachtserteilung sind im Außenverhältnis unbeachtlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1050 Nr. 13
YAAAE-90319

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FG Köln, Beschluss v. 27.03.2015 - 11 V 286/15

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