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Home-Office
Neues auf einen Blick:
Aufgrund der Veränderung in der Arbeitswelt wird eine sog. Home-Office-Pauschale als Werbungskosten angesetzt, wenn beim Arbeitnehmer kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist oder die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten berücksichtigt abziehbar sind, weil es sich nicht um den Tätigkeitsmittelpunkt handelt. Die Home-Office-Pauschale von 6 € täglich (höchstens für 210 Tage 1260 € jährlich) wird angesetzt, wenn
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die berufliche Tätigkeit an dem Tag zeitlich überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird (Variante 1) oder
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für die berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Variante 2).
Vgl. wegen der Einzelheiten nachfolgende Nr. 6.
Ab dem sollen Einkünfte aus einer im Ausland ausgeübten Home-Office-Tätigkeit in Deutschland bereits dann (beschränkt) steuerpflichtig, wenn sich Deutschland und der andere DBA-Staat durch eine Konsultationsvereinbarung auf eine vom DBA abweichende Zuordnung der Besteuerungsrechte verständigt haben (siehe Nr. 7). Eine entsprechende gesetzliche Regelung steht aber noch aus.
1. Allgemeines
Aufgrund der Verändrungen ...