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NWB Nr. 17 vom Seite 1233

Modellversuch zu MwSt-Vorab-Auskünften bis Ende September 2018 verlängert

[i] EU Taxation NewsEin Modellversuch erlaubt Steuerpflichtigen vorab eine amtliche Auskunft (Cross Border Ruling) über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten (Vorbescheid). [i]Verlängerung bis 30. 9. 2018Der Modellversuch ist im Juni 2013 angelaufen und wurde jetzt bis zum verlängert.

Im Rahmen des EU-MwSt-Forums erklärten sich mehrere Mitgliedstaaten bereit, an diesem Projekt teilzunehmen. Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende Transaktionen in zwei oder mehreren dieser teilnehmenden Mitgliedstaaten beabsichtigen, können diesbezüglich einen solchen Vorbescheid beantragen. Sie haben den [i]AntragAntrag in dem teilnehmenden Mitgliedstaat zu stellen, in dem sie für mehrwertsteuerliche Zwecke registriert sind. [i]Nur bei komplexen TransaktionenEin solcher grenzübergreifender Vorbescheid kann nur bei komplexen Transaktionen beantragt werden, die einen grenzübergreifenden Aspekt (in zwei oder mehr an dem Modellversuch teilnehmenden Mitgliedstaaten) haben.

Hinweis

[i]Weitere Infos auf den Internetseiten der EU-Kommission Welche Mitgliedstaaten teilnehmen und wie man einen Vorbescheid beantragt, können Sie den Internetseiten der EU-Kommission entnehmen: ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/cross_border_rulin...

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