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FG Köln Urteil v. - 13 K 2447/11 EFG 2015 S. 665 Nr. 8

Gesetze: GewStG § 7, GewStG § 2 Abs 2 Satz 2, EStG 2003 § 6 Abs 1, KStG § 8 Abs 1 Satz 1, GewStG § 8 Nr 10, KStG 2003 § 8b Abs 2

Gewerbesteuer

Wertaufholung nach nicht gewerbesteuerwirksamer Teilwertabschreibung

Leitsatz

1) Die Wertaufholung der in einem früheren Erhebungszeitraum wegen § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG nicht gewerbesteuerwirksamen Teilwertabschreibung auf den Beteiligungsbuchwert einer Tochtergesellschaft ist gewerbesteuerwirksam.

2) Eine Kürzung des Gewinns durch umgekehrte Anwendung der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 10 GewStG ist nicht zulässig.

3) Die bei periodenübergreifender Betrachtung entstehende Doppelbelastung begründet keinen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und ist hinzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 8 Nr. 6
DStRE 2016 S. 359 Nr. 6
EFG 2015 S. 665 Nr. 8
EStB 2015 S. 325 Nr. 9
Ubg 2016 S. 235 Nr. 4
XAAAE-86246

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FG Köln, Urteil v. 03.12.2014 - 13 K 2447/11

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