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BAG 13.11.2014 8 AZR 817/13, NWB 12/2015 S. 809

Arbeitsrecht | Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Nachteile bei der Entgeltbesteuerung aus geringfügiger Tätigkeit

Die wirtschaftliche Bedeutung der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte (§ 40a EStG) liegt in den Vorteilen, zu denen der feste Pauschsteuersatz gegenüber dem Regel-Lohnsteuer-Abzug nach den (individuellen) Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen des Arbeitnehmers führen kann. Insoweit räumt das Gesetz dem Arbeitgeber aber nicht nur im Verhältnis zum Finanzamt ein Wahlrecht zwischen Regel- und Pauschalbesteuerung ein (vgl. , BStBl 2009 II S. 374), das ihm erlaubt, etwa [i]Grundlagen „Geringfügig entlohnte Beschäftigung“ NWB OAAAE-32435 selbst zu bestimmen, bei welchen Aushilfskräften er auf den Abruf der Lohnsteuer-Abzugsmerkmale i. S. des § 39e EStG oder die Vorlage der Bescheinigung für den Lohnsteuer-Abzug verzichtet und ob er die Pauschalierung einheitlich für alle geringfügig Beschäft...

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