Gerald Eilts

Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77951-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65731-3

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Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 2015

VIII. Umsetzung des neuen Verfahrens in der Entgeltabrechnung

1. Einbehalt und Abführung durch den Arbeitgeber

Bestandteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages

Den aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt erhobenen Zusatzbeitrag hat der Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Einzugsstelle abzuführen. Damit gelten für die Zusatzbeiträge im Hinblick auf die Regelungen zur Fälligkeit (vgl. § 23 SGB IV), Säumniszuschläge (vgl. § 24 SGB IV) und Beitragsschuldnerschaft (vgl. § 28e SGB IV) keine von den übrigen SV-Beiträgen abweichenden Vorschriften.S. 25

2. Berechnungsverfahren

a) In Regelfällen

Berechnungsvorschriften der Beitragsverfahrensverordnung

Der nur vom Mitglied (Arbeitnehmer) zu tragende Zusatzbeitrag ist aufgrund der Vorgaben in § 2 Abs. 1 Satz 4 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) gesondert zu berechnen und im Beitragsnachweis-Datensatz gesondert auszuweisen (s. auch Ziff. VIII.3).

Beispiel:

Herr G erhält für Januar 2015 ein Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 3 500 €. Seine Krankenkasse hat in ihrer Satzung einen Zusatzbeitragssatz in Höhe von 0,7 % festgelegt. Folgende Beiträge sind zu berechnen:

- Arbeitgebe...